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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Brauerei Grieskirchen GmbH

§ 1 Geltungsbereich:

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, womit sich der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Maßgeblich ist jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt und wird die Bestellung ausschließlich unter Zugrundelegung unter den Bedingungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen angenommen.

2. Abweichende besondere Vereinbarungen oder Bedingungen bedürfen der Schriftform.

3. Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG, soweit nicht zulässigerweise andere Vereinbarung getroffen

  

§ 2 Vertragsabschluss; Belehrung gem. § 3 KSchG:

1. Bestellungen des Kunden gelten als Angebot zum Vertragsabschluss. Der Kunde ist an sein Angebot 72 Stunden ab Eingang der Bestellung gebunden. Bestellungen bedürfen der ausdrücklichen Annahme. Als ausdrückliche Annahme des Kaufangebots kommt der Vertrag zustande. Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung per E-Mail ist noch keine Vertragsannahme.

2. Verträge, die ein Konsument nicht in der Betriebsstätte, auf einer Messe oder einem Marktstand abgeschlossen hat, berechtigen den Verbraucher zum Vertragsrücktritt binnen einer Woche nach Ausfolgung der Vertragsurkunde. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen:

1. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

2. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Stichtag für die Bewertung dieser Kosten ist der Tag, zu dem die Lieferung oder Teillieferung an den Kunden fällig wird.

3. Gelegte Rechnungen sind prompt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Allfällige Skontovereinbarungen entnehmen Sie den jeweilig geltenden Rechnungen. Die Zahlung hat grundsätzlich netto Kasse ohne Abzug zzgl. gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer zu erfolgen; Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen haben erst mit Zugang bzw. Gutschrift am Konto schuldbefreiende Wirkung. Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch 8 % über dem jeweils in Geltung stehenden Basiszinssatz p.A. verrechnet. Einlangende Zahlungen werden zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwalts und Inkassobüros dann auf das aushaftende Kapital beginnend bei der ältesten Schuld verrechnet.

4. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern das Unternehmen das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag iHv. € 5,00 zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten des Unternehmens anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

5. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, das Bekanntwerden von Umständen, die die Einbringlichmachung unserer Forderungen gefährden oder erschweren oder die Zahlungsunfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen oder bei Eingang einer unseres Erachtens ungünstigen Auskunft über die Vermögens – und/oder Einkommensverhältnisse des Kunden sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

  

§ 4 Lieferung / Erfüllung:

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz in 4710 Grieskirchen, Stadtplatz 14.

2. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Lieferverzug hat die vom Kunden zu setzende Nachfrist mindestens 10 Tage zu betragen. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft am Leistungsverzug zumindest grobes Verschulden.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen. Die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs gelten auch im Falle von Teillieferungen.

4. Lieferung bzw. Versand erfolgen ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Kosten für Lieferung bzw. Versand sind in unseren Verkaufspreisen nicht enthalten und abhängig von Umfang, Art und Reichweite. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich längstens binnen 3 Tagen vorzubringen; ansonsten gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

5. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware einzulagern, wofür wir eine angemessene Lagergebühr pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt:

1. Wir halten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Wir sind umgehend zu verständigen, sollte von irgendjemand anderem auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegriffen werden. Die Befugnis des Käufers, in unserem Eigentum stehende Ware zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung mangels kostendeckendem Vermögen. Für den Fall des Verkaufs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Kunde verpflichtet, alle aus dem Verkauf der Ware entstandenen Ansprüche an uns abzutreten, den Käufer hierüber zu verständigen und auch in seinen Handelsbüchern einen Buchvermerk über die erfolgte Abtretung zu setzen.

3. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn 

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung:

1. Wir halten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die bei ihm eintreffende Ware zu prüfen, ob sie in Menge, Qualität und Art sowie hinsichtlich der Verpackung der Vereinbarung entspricht. Eine Beanstandung der Ware ist unverzüglich innerhalb von 2 Arbeitstagen mitzuteilen. Schäden und Verluste bei der Anlieferung auch von Fässern und Gebinden sind bescheinigen zu lassen bzw. durch den Fahrer bestätigen zu lassen. Verspätete Mängelmeldungen lösen keine Rechtsfolgen aus, insbesondere keine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

3. Allfällige Regressforderungen, die ein Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

4. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.

 

§ 7 Werbemittel:

Gläser und Schanktechnik, welche dem Käufer mit dem Vermerk „Gratis“, „Gratis mit Erstattung“ oder mit Leihschein zur Verfügung gestellt werden, sind unveräußerliches Eigentum der Brauerei Grieskirchen GmbH und auf Verlangen bzw. bei Beendigung der Geschäftsbeziehung innerhalb von 7 Arbeitstagen an uns zu retournieren oder zum Anschaffungspreis zu bezahlen

§ 8 Leergut: 

Gebinde bleiben im jeweiligen Eigentum des Produzenten und sind in einwandfreiem Zustand umgehend an uns zurückzustellen oder sie werden in Rechnung gestellt. Für schadhafte Leergebinde und Fassschäden übernimmt der Kunde die volle Haftung. Bei einwandfreier Rückgabe aus unseren Lieferungen werden Pfandsätze gemäß aktueller Preisliste vergütet. Leerflaschen sind wieder in den jeweiligen Lieferkisten sortenrein einzuschlichten.

 

§ 9 Sonstiges:

1. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.

2. Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher Zustimmung nicht abgetreten werden.

3. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. dürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.

4. Zusagen durch unsere Mitarbeiter bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch die Unternehmensleitung.

5. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bis zur vollständigen Erfüllung des Vertragesverhältnisses bekannt zu geben, widrigenfalls die Erklärungen auch dann als zugegangen gelten, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

6. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

7. Es gilt österreichisches, materielles Recht. Die Anwendbarkeit des Unkaufrechts ist ausgeschlossen; die Vertragssprache ist Deutsch.

8. Zur Entscheidung aller zwischen den Vertragsteilen entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.